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Datenschutzbestimmungen
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Gemäß der schwedischen Datenschutzgesetzgebung und der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind Sie als Verantwortlicher verpflichtet, eine gültige Datenschutzerklärung bereitzustellen.
Wenn Sie außerdem eine Android- oder iOS-App anbieten, sind Sie verpflichtet, eine gültige Datenschutzerklärung gemäß den Richtlinien von Google und Apple bereitzustellen.
Falls Sie noch keine Datenschutzerklärung haben, können Sie die Seite Datenschutzrichtlinie generieren besuchen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre Datenschutzerklärung klar darlegen muss, wie Sie als Verantwortlicher Nutzerdaten erheben, verwenden und gegebenenfalls weitergeben.
Sie dürfen keine Nutzerdaten verarbeiten, die nicht in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführt sind.
NutzerdatenPersonenbezogene und sensible Nutzerdaten umfassen alle Informationen, die direkt oder indirekt mit einer bestimmten natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können.
- Personenkennziffer (z. B. Personennummer)
- Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Zahlungsinformationen oder andere finanzielle Angaben
- Authentifizierungsdaten (z. B. Anmeldedaten)
- Berechtigungsdaten (z. B. Abonnementinformationen)
- Gesundheitsbezogene Informationen, einschließlich der sexuellen Orientierung
Mit anderen Worten: sämtliche Informationen, mit denen ein bestimmter Nutzer unter allen Nutzern des Dienstes bzw. Produkts identifiziert werden kann.
Anforderungen von GoogleIhre Datenschutzerklärung muss...
- ...beschreiben, auf welche Daten die App zugreifen oder welche Daten sie über den Nutzer erfassen kann.
- ...erklären, wie die Daten [1] verwendet und/oder weitergegeben werden.
- ...nicht mit anderen Hinweisen kombiniert werden, die nicht mit der Erhebung personenbezogener und/oder sensibler Nutzerdaten zusammenhängen.
- ...den Begriff „Privacy Policy“ irgendwo im Text enthalten. Google übersetzt die Informationen ins Englische. Wenn das Übersetzungstool den Ausdruck „Privacy Policy“ nicht finden kann, wird die Datenschutzerklärung abgelehnt.
- ...über eine URL (Webadresse) direkt zugänglich sein, ohne Bezahlschranke, und die Seite darf nicht bearbeitbar sein. Ein verlinktes PDF-Dokument ist nicht zulässig.
- ...vollständig sein. Die gesamte Datenschutzerklärung muss über die URL zugänglich sein und darf nicht auf externe Ressourcen wie „Mehr lesen“ verweisen.